Gerne stehen wir Ihnen als Vertreter in verschiedenen Punkten zur Seite, wenn Sie bei Finanzbehördengängen Unterstützung benötigen. Zum Beispiel als Empfangsbevollmächtigter aller an Sie gerichteten Schreiben Ihres Finanzamtes. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, wir stellen die erforderlichen Anträge im Besteuerungsverfahren, wir legen für Sie die gebotenen Einsprüche bei der Finanzbehörde ein, die Mitwirkung und Teilnahme an Außenprüfungen des Finanzamtes und anderer Behörden.